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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgend lesen sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte lesen sie diese aufmerksam durch.

 

Gemäß der Kleinunternehmerregelung erfolgt die Rechnungslegung

Brutto = Netto nach § 19 Abs. 1 UstG.

 

 

 

§ 1 ) Pflichten des Auftraggebers:

 

 

1.1) Der Auftraggeber hat, falls erforderlich, dafür zu sorgen das alle Genehmigungen die für das Gelände, auf dem die Feuershow stattfinden soll, eigenständig eingeholt sind.

 

1.2) Eine Fläche von mindestens 5 m x 5 m ist bereit zu stellen.

Keine Überdachung!!! Sollten besondere Bedingungen vorliegen, muss das mit dem Feuerkünstler abgesprochen werden.

 

1.3) Möglichst fester Boden und ein sicherer Abstand zu brennbaren Materialien, Gefahrengut, ( brennbare Gegenstände oder schnell entzündbare Dinge müssen im Voraus entfernt werden.) Publikum und privaten Eigentum was Schaden nehmen könnte ist Vorraussetzung.

 

1.4) Eine Musikanlage oder ein DJ sollte für die musikalische Untermalung vorhanden sein und sich im Blick und Handlungsfeld des Künstlers befinden. Die GEMA zahlt der Veranstalter. Auf Mittelaltermärkten sollte eine Band oder Live-Musik gestellt werden.

 

 

 

§ 2) Sicherheit

 

 

2.1) Für die Sicherheit des Künstlers und der Gäste soll gesorgt sein, im Schadensfall muss der entstandene Schaden durch den Veranstalter ersetzt werden der im Zeitraum von An- und Abreise des Künstlers entsteht. Desweiteren übernimmt der Veranstalter die Haftung bei Diebstahl bzw. Beschädigung am Eqiupment des Künstlers ( Tonanlage, KFZ, Elektronik, Feuerutensilien ) . Feuerlöscher und Feuerlöschdecke sollte sich in greifbarer Nähe des Künstlers befinden und nicht blockiert werden. Auch verpflichtet sich der Veranstalter eine sichere Abstellmöglichkeit für KFZ bereit zu stellen.

 

2.2) Der Veranstalter wird hiermit hingewiesen das evtl. Herab tropfendes Öl auf glatten Böden zum Sturz führen könnte und auch die Gäste vom Veranstalter informiert werden sollten von dieser Gefahr. Für Verunreinigungen oder Schäden von Böden jeder Art haftet der Künstler nicht und auch die Reinigung wird von diesem nicht übernommen. 

 

 

 

§ 3) Ausfall und Stornierung

 

 

3.1)Eine Kündigung des Vertrags ist nur im Krankheitsfall oder bei höherer Gewalt möglich.


3.2)Bei Kündigung des Vertrages vor Auftritt, beträgt die Stornogebühr 50% der vereinbarten Gage.

 

3.3)Sollte durch Unfall, Tod, Wetter-Katastrophen oder Ausnahmezustand der Auftrag nicht erledigt werden können, gilt hier höhere Gewalt, somit ist der Künstler nicht für den Schaden verantwortlich zu machen.

 

 

§ 4) Zahlung

 

4.1) Die Zahlung der Gage erfolgt in Bar vor der Veranstaltung bzw. durch Vorkasse per Überweisungen. Ist die Gage bei Überweisung im Voraus nicht auf dem Konto, verliert der Veranstalter den Anspruch auf die im Vertrag vereinbarte Leistung und verpflichtet sich für den entstandenen Schaden (Ausfall) aufzukommen.

 

 

 

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